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Genussrechte

Genussrechte gibt es seit etwa 150 Jahren. Das wohl herausragendste Projekt, dass mit einem Vorläufer dieser Anlageform finanziert wurde, ist der Suez-Kanal. Nachdem die Genussrechte in Deutschland in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts von den Vorzugsaktien verdrängt wurden, erlebten sie in den 80er Jahren eine Renaissance als Eigenmittelersatz für Banken. Seit der Jahrtausendwende entdecken immer mehr Nichtbanken die Vorzüge dieses Kapitalbeschaffungsinstruments. Wahlweise eher aktien- oder schuldverschreibungsähnlich, haben sie sich zu einem wichtigen Instrument für die Generierung von Mezzanine-Kapital entwickelt.
Die Future Business KG aA emittiert Genussrechte seit 2002. Bei sechs der bisher sieben Ausschüttungen wurde die maximale Übergewinnverzinsung ausgezahlt. Für die Jahre 2002 bis 2008 ergibt sich so eine durchschnittliche Gesamtverzinsung für Serie A von 11,0% p.a., für Serie B von 12,43% p.a. und für Serie C von 13,86% p.a. Die aus der untenstehenden Tabelle ersichtlichen Zielgewinnspannen wurden somit deutlich übertroffen.
Genussrechte der Future Business KG aA können nur über KWG-lizenzierte Wertpapierhandelsunternehmen gezeichnet werden. Anfragen, die uns direkt erreichen, leiten wir an die mit dem Vertrieb beauftragten Finanzdienstleistungsinstitute weiter. Ihre Anlageentscheidung stützen Sie bitte auf den aktuell gültigen Emissionsprospekt.

Konditionen Stand 15. Juli 2009

Merkmal Serie A-06 Serie B-06 Serie C-06
Emissionsvolumen 10.000.000 € 5.000.000 € 15.000.000 €
Mindestlaufzeit 5 Jahre 10 Jahre 15 Jahre
früheste Kündigung durch den Genussrechtsgeber 10 Jahre 15 Jahre 20 Jahre
Gesamtlaufzeit unbegrenzt
Nennwert eines Genussrechts 100 €
Mindestzeichnungssumme bei Einmalzahlung 1.500 €
Ausgabekurs zum Nennwert 100%
Agio als Aufgeld 5% 4% 3%
Zinstermin jährlich zum 30. April für das vergangene Geschäftsjahr
Basisverzinsung 5% 6% 7%
Übergewinnverzinsung (50% des anteiligen Jahresüberschusses*) max. 7% max. 7,5% max. 8%
durchschnittliche Gewinnzielspanne in % vom Nennwert 8% - 10% 9% - 11% 10% - 12%
Übertragbarkeit Die Genussrechte können jederzeit per Abtretung an Dritte veräußert oder verpfändet werden.
Rückzahlung des Genussrechtskapitals Rückzahlung zum Buchwert nach Ablauf der Mindestlaufzeit durch fristgemäße Kündigung
Haftung keine Nachschussverpflichtung der Genussrechtsinhaber
Kontrolle und Investor-Relations Bereitstellung des Jahresabschlusses
*) prozentual zum gewinnbezugsberechtigten Eigenkapital auf die Genussrechte entfallender Anteil des handelsrechtlichen Jahresüberschusses nach Bedienung der Basisverzinsung, vor ertragsabhängigen Steuern

Leistungsbilanz Genussrechte

Future Business - Leistungsbilanz für Genussrechte
**Emissionszeitraum 2002 bis 2006